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Verkehrserziehung
Am Mittwoch, den 4. Feber, gab es für die vierten Klassen
einen interessanten Vortrag zum Thema Verkehrserziehung.
Am 4. Feber war es so weit! Die 4. Klassen waren schon sehr
gespannt auf den Vortrag „Verkehrserziehung“. Nach der ersten Stunde warteten
die Polizisten Alfred Wagner und Werner Gabriel auf uns. Nach einigen
Startschwierigkeiten ging es dann gleich los. Zuerst wurde uns von den Gefahren
auf der Straße berichtet. Danach erfuhren wir Fakten zum Mopedführerschein.
Alle zeigten sich sehr interessiert, zwischendurch durften wir auch Fragen
stellen. Diese wurden für jeden verständlich beantwortet.
Fabian und Marc
Am Mittwoch, den 4. Feber 2015, hatten die vierten Klassen
in der zweiten und dritten Stunde einen Vortrag über Verkehrserziehung. Die
Polizisten Werner Gabriel und Alfred Wagner erzählten uns von den Gefahren auf
der Straße, wie man sich verhält und welche Pflichten Radfahrer zu erfüllen
haben. Danach
wurde uns der Mopedführerschein erklärt, welche Bekleidung man beim Mopedfahren
tragen sollte und dass ein Helm Pflicht sei. Am Schluss des Vortrages durfte Fabian einen Alkoholtest durchführen, der
natürlich erfolglos blieb. Er aß eine Rumkugel, danach wurde wieder gemessen,
jetzt war der Alkotest positiv. Der Vortrag schien uns recht gelungen, da wir sehr viel Neues lernten.
Nico und Carina
Heute bekamen wir, die vierten Klassen, Besuch von zwei
Polizisten des Postens Großpetersdorf, welche uns einiges über die
Verkehrserziehung erzählten. Da wir in dem Alter sind, wo wir bald den
Führerschein machen können, halte ich es für gut, dass die Direktion diesen
Vortrag organisierte. Dass man immer einen Helm beim Fahren eines Mopeds tragen
muss, war mir bewusst, dass man jedoch eine Anzeige bekommt, wenn man mit 0,5
Promille fährt, war mir neu. Denn wenn man nur eine kleine Rumkugel zu sich
nimmt, ist man bereits am Limit. Mit 14,5 Jahren daf man bereits zur
theoretischen und praktischen Mopedprüfung antreten. Ab dem 15. Lebensjahr darf
man dann mit dem Moped fahren, allerdings nicht ohne Einwilligung der Eltern.
Das Fahrzeug darf nicht schneller als 45 km/h fahren, es gibt aber sehr viele
Jugendliche, welche lieber schneller fahren. Deshalb „tunen“ sie es. Werden sie
von der Polizei erwischt, bekommen sie eine hohe Geldstrafe und sind ihren
Führerschein los.
Jessica
Sonja Saurer
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