Verkehrserziehung

Am Mittwoch, den 4. Feber, gab es für die vierten Klassen einen interessanten Vortrag zum Thema Verkehrserziehung.

 

Am 4. Feber war es so weit! Die 4. Klassen waren schon sehr gespannt auf den Vortrag „Verkehrserziehung“. Nach der ersten Stunde warteten die Polizisten Alfred Wagner und Werner Gabriel auf uns. Nach einigen Startschwierigkeiten ging es dann gleich los. Zuerst wurde uns von den Gefahren auf der Straße berichtet. Danach erfuhren wir Fakten zum Mopedführerschein. Alle zeigten sich sehr interessiert, zwischendurch durften wir auch Fragen stellen. Diese wurden für jeden verständlich beantwortet.

Fabian und Marc

 

Am Mittwoch, den 4. Feber 2015, hatten die vierten Klassen in der zweiten und dritten Stunde einen Vortrag über Verkehrserziehung. Die Polizisten Werner Gabriel und Alfred Wagner erzählten uns von den Gefahren auf der Straße, wie man sich verhält und welche Pflichten Radfahrer zu erfüllen haben.  Danach wurde uns der Mopedführerschein erklärt, welche Bekleidung man beim Mopedfahren tragen sollte und dass ein Helm Pflicht sei.                                                         Am Schluss des Vortrages durfte Fabian einen Alkoholtest durchführen, der natürlich erfolglos blieb. Er aß eine Rumkugel, danach wurde wieder gemessen, jetzt war der Alkotest positiv. Der Vortrag schien uns recht gelungen, da wir sehr viel Neues lernten.

Nico und Carina

 

Heute bekamen wir, die vierten Klassen, Besuch von zwei Polizisten des Postens Großpetersdorf, welche uns einiges über die Verkehrserziehung erzählten. Da wir in dem Alter sind, wo wir bald den Führerschein machen können, halte ich es für gut, dass die Direktion diesen Vortrag organisierte. Dass man immer einen Helm beim Fahren eines Mopeds tragen muss, war mir bewusst, dass man jedoch eine Anzeige bekommt, wenn man mit 0,5 Promille fährt, war mir neu. Denn wenn man nur eine kleine Rumkugel zu sich nimmt, ist man bereits am Limit. Mit 14,5 Jahren daf man bereits zur theoretischen und praktischen Mopedprüfung antreten. Ab dem 15. Lebensjahr darf man dann mit dem Moped fahren, allerdings nicht ohne Einwilligung der Eltern. Das Fahrzeug darf nicht schneller als 45 km/h fahren, es gibt aber sehr viele Jugendliche, welche lieber schneller fahren. Deshalb „tunen“ sie es. Werden sie von der Polizei erwischt, bekommen sie eine hohe Geldstrafe und sind ihren Führerschein los.

Jessica



Sonja Saurer

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